Das reformerische Wirken wie die Mystik der Beginen haben nicht nur Anklang gefunden. Noch 1235 hatte Papst Gregor IX. um Schutz für die Beginen gebeten und ersucht, dass man sie vor unsittlicher Belästigung bewahre. Auch Innozenz IV. ermahnt die Bischöfe von Münster und Osnabrück, die Beginen zu schützen. Aber es ist sicher, dass von Anfang an der „status beginarum“, jener außerhalb von kirchlichen Ordnungen stehender eigene Weg, seit Anfang an eher für Befremden und Unruhe als für Wohlwollen sorgte. So wird bereits in der Synode von Eichstätt etwa 1284 darauf gedrungen, dass zwar die ehrbaren und unbescholten lebenden Beginen zu schützen seien. Dagegen solle man gegen die lasterhaften und verdorbenen mit Strenge vorgehen. Um 1300 bereits droht die Bewegung zu kippen. In ihrer Arbeit stellt Gertrud Neumann fest: „Zu Ausgang des 13. Jahrhunderts liefert das Beginen- und Begardentum der zeitgenössischen, vornehmlich der klerikalen Kritik, neben dem Argument, eine religiös unstabile, gefährdete und untragbare Lebensform zu sein, noch das weitere, dass dieses Leben zu vagierendem Herumtreiben und zu ketzerischer Eigenwilligkeit führe. Dabei wird die Mehrheit der in Selbstbeschränkung lebenden Gemeinschaften dem Verdikt, das wenigen Außenseitern angemessen ist, ohne Unterschied unterworfen.“
So werden 1290 im elsässischen Colmar vom Lektor des Minoritenklosters zwei Beginen und zwei Begarden unter dem Verdacht der Ketzerei festgenommen. Schon 1311 verurteilt das Konzil von Vienne Auffassungen, die von Beginen geäußert wurden.
„Nachdem wir mehrfach über sie solch ungünstigen Urteile und noch andere gehört haben, halten Wir sie mit gutem Recht für verdächtig und glauben, mit Zustimmung des heiligen Konzils, ihre Lebensweise verbieten und vollkommen aus der Kirche Gottes entfernen zu sollen.“ Ausgenommen waren von dem Dekret jene „frommen Frauen, die das Gelübde der Enthaltsamkeit abgelegt oder auch nicht abgelegt haben und ehrsam in ihren Hospizen leben … dass sie weiterhin Buße tun und Gott im Geiste der Demut dienen.“
Das Verbot von Papst Clemens V. saß. Die Inquisition hat dafür gesorgt, dass die Beginen radikal verfolgt wurden. In der Folge dieses Verbotes waren immer mehr Beginen dazu verdammt worden, dass sie entweder ihre Gemeinschaften auflösten oder aber sich – quasi unter Zwang – in Orden einfügten. Dabei war es eine doppelte Gefährdung: Einerseits waren es die immer rigider werdenden Forderungen und Maßnahmen von Kaiser, Kurie und Bischöfen, die darauf drangen eine anerkannte Ordensregel anzunehmen. Andererseits war es die von Anfang an lose Struktur der Bewegung, die zu den Veränderungen führten. Schon Mitte des 14. Jahrhunderts nehmen Beginengemeinschaften beispielsweise die Dritte Regel des Heiligen Franziskus an oder die Augustinerregel. In Essen beispielsweise war es so, dass der 1342 urkundliche Konvent im „Neuen Hagen“ 1839 auf Verlangen des Erzbischofs in die „Kongregation der barmherzigen Schwestern der heiligen Elisabeth“ übergegangen ist. Die letzte Begine dieses Konventes starb 1884, nachdem sie noch 25 Jahre als Vorsteherin eines Armen- und Waisenhauses tätig gewesen war.
Werner Krebber in: Die Beginen – Mystikerinnen der Tat: Geschichte und Aktualität. Auszug aus der stark gekürzten und aktualisierten Fassung eines Vortrags am 10.10.2007 in der Begegnungsstätte Kleine Synagoge, Erfurt. Anlass war der 800. Geburtstag der Elisabeth von Thüringen.
https://mystikaktuell.wordpress.com/2010/11/21/beginen-mystikerinnen-des-tuns/
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